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DAS VOLK DER AFD


Antwort auf die Frage eines Jugendlichen, warum Migranten AfD wählen, obwohl die Partei ausländerfeindlich ist.

Um der Verfassung mit Patriotismus zu begegnen, muss man die Vernunft lieben, den Verstand einschalten und verstehen, wer das Volk der AfD ist. Der liebenswerte Charme am Bauplan des Grundgesetzes besteht in seiner Liaison der Menschenrechte mit dem deutschen Volk. 

Der Artikel 1 des Grundgesetzes, das die Grundregeln des Zusammenlebens in Deutschland vorgibt, garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Die allgemeinen Menschenrechte, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins zustehen, bilden die oberste Norm des Grundgesetzes.

In den Wahlprogrammen und ihren Entwürfen zur letzten Bundestagswahl sind sich fast alle Parteien einig im Bezug ihres politischen Programms auf die allgemeinen Menschenrechte. Sind in den Programmen der Parteien der bürgerlichen Mitte durchschnittlich acht Bezüge auf die „Menschenrechte“ als maßgebende Grundlage ihres politischen Handelns zu finden, so verzichtet die AfD völlig auf die Verwendung des Begriffs als programmatische Basis und Anker des politischen Handelns.

In seinem Amtseid schwört der deutsche Kanzler, seine Kraft „dem Wohle des deutschen Volkes“ zu widmen. Der Adressat des Amtseids ist das deutsche Volk. Nach Artikel 1 GG bindet sich das deutsche Volk offen an die allgemeinen Menschenrechte, die Gleichheit aller Menschen. Das ist die gesetzliche Klammer, das Fundament.

Mit dem Verzicht der AfD auf ein explizites Bekenntnis zur programmatischen Bindung an die Gleichheit aller Menschen, geht eine abgrenzende Konzentration auf das Volk einher, das damit allein zur obersten normativen Adresse ihres politischen Handelns wird: nur fürs deutsche Volk! Allgemeine Menschenrechte werden nachrangig, sind nicht mehr primär handlungsleitend. Entsprechend gewinnt bei der AfD die Bestimmung dessen, was das deutsche Volk sei, alleinige oberste normative Kraft.

Im Fehlen des Bezugs wird deutlich, dass die AfD die Weite des deutschen Volksbegriffs auf der Basis der rechtlichen Gleichheit aller Menschen im Amtseid des Kanzlers nicht teilt. Sie etabliert stattdessen einen vormodernen, mythischen, ab- und ausgrenzenden Begriff von Volk. Statt der Gleichheit aller Menschen rückt der Unterschied zu anderen Völkern als Motiv ins Zentrum der politischen Orientierung, statt Offenheit, die Bestimmung von Identität: nicht mehr alle Menschen sind Geschwister, nur noch diejenigen, die zum Volk gehören. 

Was versteht die AfD unter Volk? Formulierungen im Wahlprogramm für 2025 gehen einer expliziten Definition aus dem Weg. Doch aus dem jeweiligen Kontext, in dem der Begriff des Volkes Verwendung findet, wird seine ausgrenzende völkische Kontur ersichtlich.

„Kinder stehen … für eine Weitergabe der Kultur, der Traditionen und der Fähigkeiten des Volkes.“ (WP 2025, 145), heißt es im Rahmen der „aktivierenden Familienpolitik für eine Geburtensteigerung und die demografische Wende“ in Deutschland. Aus Sicht der AfD ist Deutschland kein Land für Einwanderung zur Schließung der demografischen Lücke. Zudem erscheinen diejenigen, die erst in den letzten Jahren zugewandert sind oder in Parallelwelten leben, als Bürger zweiter Wahl, weil sie in Ermangelung von genuin „deutschen“ Erfahrungen keinen Beitrag mit ihren Kindern für die Weitergabe von Kultur, Tradition und Fähigkeiten des Volkes leisten können. So gesehen, gehören sie auch mit deutschem Pass nicht zum deutschen Volk.

Die AfD macht einen Unterschied zwischen „Staatsbürgerschaft“ und „Volkszugehörigkeit“, auch bei der Rückführung von Ausreisepflichtigen in ihre Herkunftsländer. (WP 2025, 95) Wenn keine staatlichen Herkunftsdokumente existieren, müsse für die Rückführung die Volkszugehörigkeit eruiert werden.

Das Grundgesetz formuliert rational alle Kriterien der demokratischen Verfassung Deutschlands. Nach der diktatorischen NS-Zeit verdient das Grundgesetz die patriotische Anerkennung, den Stolz aller Deutschen, weil es das demokratische Zusammenleben in Gleichheit und Freiheit vernünftig regelt. Für die AfD ist dieser vernünftige Verfassungspatriotismus obsolet, weil er als emotionales Fundament des Grundgesetzes nicht die gemeinschaftsstiftende Wirkung der deutschen Kultur ersetzen könne. Die „deutsche Leitkultur beschreibt unseren Wertekonsens, der für unser Volk identitätsbildend ist und uns von anderen unterscheidet.“ (WP 2025, 170) Durch diese rigide Leitbestimmung eines homogenen Volkes und seiner Identität werden im Unterscheidungsvorgang zugleich Ausschluss und Fremdheit erzeugt. Die Universalität der Menschlichkeit wird herabgewürdigt. Der mit dem Erhalt des deutschen Passes mögliche, stolze Verfassungspatriotismus von eingebürgerten Menschen reicht der AfD als das Kriterium für die Volkszugehörigkeit nicht aus. Viele neue Bürger gehören einfach nicht dazu.

In anderem Kontext des Wahlprogramms findet sich eine Variante der Verwendung des Volksbegriffs, die den Ausschluss aus dem Volk implizit nicht in Bezug auf Migration, Einbürgerung und Staatsbürgerschaft herstellt, sondern in Bezug auf Akteure der derzeitigen Klimapolitik: „Dass inzwischen sogar Tiere und Kinder als „Klimaschädlinge“ hingestellt werden, ist ein lebensfeindlicher moralischer Tiefpunkt. Es wird hierbei klar, dass die derzeitige „Klimapolitik“ gegen das Volk gerichtet ist, Angst erzeugen soll und so unsere Freiheit bedroht.“ (WP 2025,78) Mit dem Testat der Freiheitsbedrohung und Angsterzeugung fallen nunmehr alle Akteure der Klimapolitik, also die Grünen, als unmoralische Lebensfeinde aus der Totalität des Volkes heraus. Das liest sich ohne viel Phantasie wie die Androhung der Einschränkung von Bürgerrechten bei Machtergreifung der AfD wegen Bedrohung des Volkskörpers durch Klimapolitik.

Im Text des Wahlprogramms 2025 ist romantisierend und wurzelsuchend das Fundament der Ausgrenzung angelegt. Volkstümliche Traditionen gelten als identitätsstiftend, ohne sie könne das Volk auf Dauer kein Nationalbewusstsein entfalten (WP 2025, 170,171). Wer die volkstümlichen Traditionen nicht hat, gehört nicht dazu. Richtig explizit rassistisch und fremdenfeindlich erscheinen einzelne Vertreter der AfD in ihren öffentlichen Redebeiträgen. Selbst ChatGPT, ansonsten perfekt in der Verwendung von Phrasen zur Vermeidung von wertenden Urteilen, hat nach divers formulierten Suchanfragen zur Thematik des Rassismus bei der AfD folgenden Satz ausgespuckt: „Es gibt sicherlich Mitglieder, die rassistische Einstellungen haben, aber die Partei insgesamt bestreitet, rassistisch zu sein.“ Der Rassismus einzelner wird mit Sicherheit bestätigt. Ein klares positives Urteil bezüglich der Gesamtpartei vermeidet die künstliche Intelligenz, doch nur mit der Feststellung, dass Rassismus von ihr bestritten wird.

Schon 2016 urteilte der damals stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland, dass „die Leute“ den Nationalspieler Jerome Boateng „nicht als Nachbarn haben wollen“. Als Quelle für diesen unverblümten Rassismus nennt Gauland die Sorge, „dass eine uns fremde Religion sehr viel prägender ist als unsere abendländische Tradition“. Nur konnte dieser fremdenfeindliche Hinweis Gaulands auf die Gefahr des Islams gerade nicht auf Boateng Anwendung finden, weil er gläubiger Christ ist. Ohne die Wirklichkeit zu treffen, wurde das rassistische Kolorit des Denkens hinter dieser Äußerung umso deutlicher. Gauland kämpft für das „So-Sein“ der AfD-Wähler, für alles, „was man von den Vätern ererbt habe“ und „das Christentum ist dafür eine Metapher“. Für diese und ähnlich menschenverachtende Positionierungen, war die AfD 2016 aus christlicher Sicht konsequenterweise nicht zum Katholikentag in Leipzig eingeladen worden.

Im April 2025 hat der deutsche Nationalspieler Antonio Rüdiger als Spieler von Real Madrid am Ende des spanischen Pokalfinales gegen den FC Barcelona den Schiedsrichter mit einer Rolle Tape beworfen und außer Rand und Band mit üblen straßendeutschen Schimpfwörtern überzogen. Die Beurteilungen dieses grob unsportlichen und dann mit sechs Spielen Sperre belegten Verhaltens in der deutschen Öffentlichkeit standen unmittelbar im Kontext der Rassismus- und Islamismus-Debatten, die sich in den vergangenen Jahren an Rüdigers Person festmachten. Die Forderungen von AfD-lern und NIUS, ihn nicht mehr als Nationalspieler einzusetzen, enthielten dabei ein Argument, das sich auf Stefan Effenbergs Stinkefinger von 1994 im WM-Spiel Deutschland gegen Südkorea bezog, um damit Rüdigers Ausschluss aus der Nationalmannschaft unbedingt notwendig erscheinen zu lassen. Der alles entscheidende Unterschied, dass Effenberg im Trikot der Deutschen das deutsche Publikum beschimpfte und Rüdiger sich im Dress von Real Madrid gegenüber dem Schiri danebenbenahm, wurde dabei ausgeblendet. Denn wenn schon ein „Volksdeutscher“ wegen ungebührlichen Verhaltens nicht mehr für das Nationalteam spielen durfte, dann habe das für einen islamischen, schwarzen Passdeutschen erst recht zu gelten. Die Reflexion der rassistischen Formatierung als Grund für den breiten reaktionären Wunsch, Rüdiger national zu entfernen, wird mit dem Effenberg-Vergleich, trotz offensichtlicher Unvergleichbarkeit in der Sache, im Ansatz erstickt. Rudi Völler und der DFB haben hingegen angemessen reagiert.

Bedarf der Text des Wahlprogramms noch einer Interpretation der nur scheinbar harmlosen Verwendung des Begriffs Volk, um völkischen Ausschluss, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit der AfD bei Zugewanderten und in Deutschland Geborenen mit Migrationshintergrund prägnant zu belegen, so liegt ihr völkisch-rassistischer Umgang mit Sportlern offen zutage.

Entsprechend der „Sportpolitischen Thesen“ der AfD aus dem Jahr 2020 dient der Sport der „Gesundheit des ganzen Volkes“, dem „Wohlbefinden des Volkes“, der „Förderung der Volksgesundheit“, der „Identitätsstiftung im ganzen Volk“ und ist „tief im Volk verankert“. Meine Güte, geht’s noch, möchte man sagen! So beseelt von körperlicher Ertüchtigung haben zuletzt die Nazis das Volk beschworen. Wo ist nur das Individuum geblieben? Adressiert wird das Fremde ausgrenzende völkische Kollektiv, wie es im Wahlprogramm der AFD als Basis angelegt ist, für dessen Zugehörigkeit Boateng und Rüdiger als Staatsbürger ohne echte Volkszugehörigkeit nicht ausreichend ausgestattet sind.  

Die grandiosen 1100 Seiten des Gutachtens des Verfassungsschutzes zur rechtsextremistischen Einstufung der AFD bringen jede Menge Beispiele für ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis dieser Partei ans Licht (S.110ff.), die unterm Strich das hier Ausgeführte im Grundsatz nur bestätigen. Allein die Fülle der Beispiele von einzelnen führenden Vertretern der Partei müsste als Beweis ausreichen, um der Partei in ihrer Gesamtheit als Organisation gerichtlich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bescheinigen.  

Auf der Basis dieser Überlegungen und Erläuterungen kann nun die Frage des Jugendlichen beantwortet werden: Wieso wählen potenzielle Opfer einer solchen politischen Fundierung die AfD, treten in diese Partei ein und streben auch noch ein Mandat für sie an?   
Verstehen sie diese Fundierung nicht?
Fühlen sie sich nicht gemeint? 
Rechnen sie nicht mit einer Verschärfung dieser völkischen Fundierung, die dann auch sie beträfe? 
Meinen sie schon so stark und tief mit dem Volk verwachsen zu sein, dass sie es geschafft haben dazuzugehören? 
Halten sie es für strategisch klug, die aktuelle Einwanderung auf der Basis der AfD-Ideologie zu bekämpfen, um nicht selbst mit ihrer Volksfremdheit aus dem Schatten ins Licht gerissen zu werden? 
Ist ein islamischer Araber mit deutschem Pass im Blick eines aus Albanien kommenden Passdeutschen in der völkischen Hierarchie fremder im Land als er selbst, und der pass-deutsche Albaner für einen aus Polen Zugewanderten noch einmal völkisch ausgegrenzter?  
Die Fragen so zu stellen, heißt die Antwort schon zu haben. Allein aus dem vernünftigen Prinzip des Grundgesetzes heraus dürfte kein Deutscher mit Einwanderungsgeschichte der AfD, auch nur nahetreten. Wenn ihnen aus Mangel an Ordnung und Sicherheit aus verständlichen Gründen an deren Stärkung gelegen ist, sollten sie ein Engagement bei Parteien ins Auge fassen, die Menschenrechte und Bürgerrechte verfassungspatriotisch als Einheit begreifen. 
Wenn ein aus der Türkei gekommener Staatsbürger Deutschland als seine Heimat empfindet und die empfundene Zugehörigkeit über seine Leistung definiert, was passiert, wenn dieses Selbstbild wegen des Aussehens und des islamischen Glaubens nicht gewürdigt wird und Vorurteile das Fremdbild durchs Volk der AfD bestimmen? 
Wenn ein eingebürgerter Deutscher aus der Türkei die dort grassierende Angst vor arabischer Überfremdung auf Deutschland überträgt und deshalb AfD wählt, wird ihm das aus der Sicht des Volkes der AfD im Ernstfall für seine Anerkennung als Deutscher etwas nützen?
Ist es der bedrohliche Mangel an Wohnraum und die Diskriminierung der schon länger eingebürgerten Einwanderer auf dem durch Neubürger noch enger werdenden Immobilienmarkt, die eine AfD-Wahl oder -Mitgliedschaft motivieren?
Wird es eingewanderten Staatsbürgern helfen, zur Betonung der eigenen gelungenen Integration AfD zu wählen, um sich von den neuen Migranten abzusetzen, durch die sie ihren erarbeiteten Status bedroht sehen?

Alle Motive der Identifikation mit der AfD von zugewanderten Staatsbürgern können im Zweifel bei einer Ermächtigung der AfD an der irrationalen, mythischen und willkürlichen Definitionsmacht dieser Partei, wer überhaupt zum deutschen Volk gehört, zerschellen. Die einzige echte Garantie für ihre Anerkennung als Deutsche bietet die rationale und für alle gleiche Kategorie des Staatsbürgers als oberste Bestimmung des Deutschen, also der Verfassungspatriotismus und die Bekämpfung derer, die ihn für die demokratische Konstitution des Landes in Frage stellen. Deutsche Werte und Leitkultur sind Schimären der AFD zur Bestimmung des Volkes. Ordentliches Benehmen, fleißiges Arbeiten, freundliche Kindererziehung und willkommene Einbindung reichen aus. Der Rest ergibt sich. Ansonsten müssen, den Gesetzen entsprechend und bei Bedarf, starke Kräfte für Ordnung und Sicherheit auf den Plan treten. 

Für den fragenden Jugendlichen im Klartext: 
die AfD träumt von einem deutschen Volk zu Lasten von Fremden, deren Fremdheit sie nach Gutdünken festlegt. Sie behauptet den Anspruch, per Leitkultur genauer bestimmen zu können, wer dazu gehört und wer nicht. Sie wird bei Erreichen eigener Macht willkürlich Unterscheidungskriterien und Ausschlussgründe entwickeln können, um andere Menschen aus dem gemeinsamen Boot zu stoßen. Das Ticket fürs Boot, der deutsche Pass, könnte mit diesem Vorgehen bei markierten Außenseitern seine allgemeine Gültigkeit verlieren: Remigration! Weil Deutsche mit Migrationshintergrund diesen Zusammenhang nicht in letzter Konsequenz zu Ende denken und berücksichtigen, sondern glauben, längst zum Volk zu gehören oder nicht gemeint zu sein, teilen sie den Geist der AfD. Dabei gehören für die AfD, wie dargelegt, selbst Grüne schon nicht mehr zum Volk.

„Morgen kann eine andere Gruppe drankommen als die Juden, etwa die Alten, die ja im Dritten Reich gerade eben noch verschont wurden, oder die Intellektuellen, oder einfach abweichende Gruppen.“, stellte Theodor W. Adorno 1966 in seinem Radiovortrag „Erziehung nach Auschwitz“ fest, und Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) konstatiert für die Gegenwart: „Mittlerweile ist nach meiner Auffassung die gesamte AfD eine völkische Bestrebung, die Menschen in Wertigkeiten unterteilt. Und da geht es um die Menschenwürde, deren Missachtung eine zentrale Voraussetzung für ein Parteiverbot ist. Die Unterscheidung deutscher Staatsbürger in solche erster und zweiter Klasse, in Passdeutsche mit Migrationshintergrund und Biodeutsche zeugt von völkischem Gedankengut.“ (Georg Maier, Ich sehe reichlich aggressives Bestreben in der AfD, Interview FAZ, 18.5.25) 

Peter Müller, ehemaliger CDU-Ministerpräsident des Saarlandes und bis 2023 Richter am Bundesverfassungsgericht sieht anlässlich der Frage, „Kann die AfD verboten werden?“ juristisch eiertanzend die Sache so: „Eine bestimmte staatsangehörigkeitsrechtliche Konzeption zu vertreten, heißt noch nicht, dass ich einen ethnischen Volksbegriff habe. Ein Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung liegt erst dann vor, wenn ich aus dieser Definition eine willkürliche Benachteiligung ableite.“ (DIE ZEIT, 20-2025-15.05, S. 11)

Der Nachweis der Verankerung einer willkürlichen Benachteiligung von Staatsbürgern durch den implizit im Wahlprogramm der AfD angelegten ethnischen Volksbegriff ist erbracht und wird im Gutachten des BfV durch zahllose Äußerungen und performative Positionierungen einzelner, führender Mandatsträger explizit für die gesamte Partei bestätigt.  

Olaf Haas 20.05.2025