DAS VOLK DER AFD Antwort
auf die Frage eines Jugendlichen, warum Migranten AfD wählen, obwohl die Partei
ausländerfeindlich ist.
Um der Verfassung mit Patriotismus zu begegnen, muss man die Vernunft lieben, den
Verstand einschalten und verstehen, wer das Volk der AfD ist. Der liebenswerte
Charme am Bauplan des Grundgesetzes besteht in seiner Liaison der Menschenrechte
mit dem deutschen Volk.
Der Artikel
1 des Grundgesetzes, das die Grundregeln des Zusammenlebens in Deutschland vorgibt,
garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Die allgemeinen
Menschenrechte, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins zustehen,
bilden die oberste Norm des Grundgesetzes.
In den
Wahlprogrammen und ihren Entwürfen zur letzten Bundestagswahl sind sich fast
alle Parteien einig im Bezug ihres politischen Programms auf die allgemeinen
Menschenrechte. Sind in den Programmen der Parteien der bürgerlichen Mitte
durchschnittlich acht Bezüge auf die „Menschenrechte“ als maßgebende Grundlage
ihres politischen Handelns zu finden, so verzichtet die AfD völlig auf die
Verwendung des Begriffs als programmatische Basis und Anker des politischen
Handelns.
In seinem
Amtseid schwört der deutsche Kanzler, seine Kraft „dem Wohle des deutschen
Volkes“ zu widmen. Der Adressat des Amtseids ist das deutsche Volk. Nach
Artikel 1 GG bindet sich das deutsche Volk offen an die allgemeinen
Menschenrechte, die Gleichheit aller Menschen. Das ist die gesetzliche Klammer,
das Fundament.
Mit dem Verzicht
der AfD auf ein explizites Bekenntnis zur programmatischen Bindung an die Gleichheit
aller Menschen, geht eine abgrenzende Konzentration auf das Volk einher, das
damit allein zur obersten normativen Adresse ihres politischen Handelns wird: nur
fürs deutsche Volk! Allgemeine Menschenrechte werden nachrangig, sind nicht
mehr primär handlungsleitend. Entsprechend gewinnt bei der AfD die Bestimmung
dessen, was das deutsche Volk sei, alleinige oberste normative Kraft.
Im Fehlen
des Bezugs wird deutlich, dass die AfD die Weite des deutschen Volksbegriffs
auf der Basis der rechtlichen Gleichheit aller Menschen im Amtseid des Kanzlers
nicht teilt. Sie etabliert stattdessen einen vormodernen, mythischen, ab- und ausgrenzenden
Begriff von Volk. Statt der Gleichheit aller Menschen rückt der Unterschied zu
anderen Völkern als Motiv ins Zentrum der politischen Orientierung, statt
Offenheit, die Bestimmung von Identität: nicht mehr alle Menschen sind Geschwister,
nur noch diejenigen, die zum Volk gehören.
Was versteht
die AfD unter Volk? Formulierungen im Wahlprogramm für 2025 gehen einer expliziten
Definition aus dem Weg. Doch aus dem jeweiligen Kontext, in dem der Begriff des
Volkes Verwendung findet, wird seine ausgrenzende völkische Kontur ersichtlich.
„Kinder
stehen … für eine Weitergabe der Kultur, der Traditionen und der Fähigkeiten
des Volkes.“ (WP 2025, 145), heißt es im Rahmen der „aktivierenden
Familienpolitik für eine Geburtensteigerung und die demografische Wende“ in
Deutschland. Aus Sicht der AfD ist Deutschland kein Land für Einwanderung zur
Schließung der demografischen Lücke. Zudem erscheinen diejenigen, die erst in
den letzten Jahren zugewandert sind oder in Parallelwelten leben, als Bürger
zweiter Wahl, weil sie in Ermangelung von genuin „deutschen“ Erfahrungen keinen
Beitrag mit ihren Kindern für die Weitergabe von Kultur, Tradition und Fähigkeiten
des Volkes leisten können. So gesehen, gehören sie auch mit deutschem Pass
nicht zum deutschen Volk.
Die AfD
macht einen Unterschied zwischen „Staatsbürgerschaft“ und „Volkszugehörigkeit“,
auch bei der Rückführung von Ausreisepflichtigen in ihre Herkunftsländer. (WP
2025, 95) Wenn keine staatlichen Herkunftsdokumente existieren, müsse für die
Rückführung die Volkszugehörigkeit eruiert werden.
Das
Grundgesetz formuliert rational alle Kriterien der demokratischen Verfassung
Deutschlands. Nach der diktatorischen NS-Zeit verdient das Grundgesetz die
patriotische Anerkennung, den Stolz aller Deutschen, weil es das demokratische
Zusammenleben in Gleichheit und Freiheit vernünftig regelt. Für die AfD ist
dieser vernünftige Verfassungspatriotismus obsolet, weil er als emotionales Fundament
des Grundgesetzes nicht die gemeinschaftsstiftende Wirkung der deutschen Kultur
ersetzen könne. Die „deutsche Leitkultur beschreibt unseren Wertekonsens, der
für unser Volk identitätsbildend ist und uns von anderen unterscheidet.“ (WP
2025, 170) Durch diese rigide Leitbestimmung eines homogenen Volkes und seiner
Identität werden im Unterscheidungsvorgang zugleich Ausschluss und Fremdheit
erzeugt. Die Universalität der Menschlichkeit wird herabgewürdigt. Der mit dem
Erhalt des deutschen Passes mögliche, stolze Verfassungspatriotismus von
eingebürgerten Menschen reicht der AfD als das Kriterium für die Volkszugehörigkeit
nicht aus. Viele neue Bürger gehören einfach nicht dazu.
In anderem
Kontext des Wahlprogramms findet sich eine Variante der Verwendung des
Volksbegriffs, die den Ausschluss aus dem Volk implizit nicht in Bezug auf
Migration, Einbürgerung und Staatsbürgerschaft herstellt, sondern in Bezug auf
Akteure der derzeitigen Klimapolitik: „Dass inzwischen sogar Tiere und Kinder
als „Klimaschädlinge“ hingestellt werden, ist ein lebensfeindlicher moralischer
Tiefpunkt. Es wird hierbei klar, dass die derzeitige „Klimapolitik“ gegen das
Volk gerichtet ist, Angst erzeugen soll und so unsere Freiheit bedroht.“ (WP
2025,78) Mit dem Testat der Freiheitsbedrohung und Angsterzeugung fallen
nunmehr alle Akteure der Klimapolitik, also die Grünen, als unmoralische
Lebensfeinde aus der Totalität des Volkes heraus. Das liest sich ohne viel
Phantasie wie die Androhung der Einschränkung von Bürgerrechten bei
Machtergreifung der AfD wegen Bedrohung des Volkskörpers durch Klimapolitik.
Im Text des
Wahlprogramms 2025 ist romantisierend und wurzelsuchend das Fundament der
Ausgrenzung angelegt. Volkstümliche Traditionen gelten als identitätsstiftend,
ohne sie könne das Volk auf Dauer kein Nationalbewusstsein entfalten (WP 2025, 170,171).
Wer die volkstümlichen Traditionen nicht hat, gehört nicht dazu. Richtig
explizit rassistisch und fremdenfeindlich erscheinen einzelne Vertreter der AfD
in ihren öffentlichen Redebeiträgen. Selbst ChatGPT, ansonsten perfekt in der
Verwendung von Phrasen zur Vermeidung von wertenden Urteilen, hat nach divers
formulierten Suchanfragen zur Thematik des Rassismus bei der AfD folgenden Satz
ausgespuckt: „Es gibt sicherlich Mitglieder, die rassistische Einstellungen
haben, aber die Partei insgesamt bestreitet, rassistisch zu sein.“ Der
Rassismus einzelner wird mit Sicherheit bestätigt. Ein klares positives Urteil
bezüglich der Gesamtpartei vermeidet die künstliche Intelligenz, doch nur mit
der Feststellung, dass Rassismus von ihr bestritten wird.
Schon 2016
urteilte der damals stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland, dass
„die Leute“ den Nationalspieler Jerome Boateng „nicht als Nachbarn haben
wollen“. Als Quelle für diesen unverblümten Rassismus nennt Gauland die Sorge,
„dass eine uns fremde Religion sehr viel prägender ist als unsere
abendländische Tradition“. Nur konnte dieser fremdenfeindliche Hinweis Gaulands
auf die Gefahr des Islams gerade nicht auf Boateng Anwendung finden, weil er
gläubiger Christ ist. Ohne die Wirklichkeit zu treffen, wurde das rassistische Kolorit
des Denkens hinter dieser Äußerung umso deutlicher. Gauland kämpft für das
„So-Sein“ der AfD-Wähler, für alles, „was man von den Vätern ererbt habe“ und
„das Christentum ist dafür eine Metapher“. Für diese und ähnlich
menschenverachtende Positionierungen, war die AfD 2016 aus christlicher Sicht
konsequenterweise nicht zum Katholikentag in Leipzig eingeladen worden.
Im April
2025 hat der deutsche Nationalspieler Antonio Rüdiger als Spieler von Real
Madrid am Ende des spanischen Pokalfinales gegen den FC Barcelona den
Schiedsrichter mit einer Rolle Tape beworfen und außer Rand und Band mit üblen
straßendeutschen Schimpfwörtern überzogen. Die Beurteilungen dieses grob
unsportlichen und dann mit sechs Spielen Sperre belegten Verhaltens in der
deutschen Öffentlichkeit standen unmittelbar im Kontext der Rassismus- und
Islamismus-Debatten, die sich in den vergangenen Jahren an Rüdigers Person
festmachten. Die Forderungen von AfD-lern und NIUS, ihn nicht mehr als
Nationalspieler einzusetzen, enthielten dabei ein Argument, das sich auf Stefan
Effenbergs Stinkefinger von 1994 im WM-Spiel Deutschland gegen Südkorea bezog,
um damit Rüdigers Ausschluss aus der Nationalmannschaft unbedingt notwendig
erscheinen zu lassen. Der alles entscheidende Unterschied, dass Effenberg im
Trikot der Deutschen das deutsche Publikum beschimpfte und Rüdiger sich im
Dress von Real Madrid gegenüber dem Schiri danebenbenahm, wurde dabei
ausgeblendet. Denn wenn schon ein „Volksdeutscher“ wegen ungebührlichen
Verhaltens nicht mehr für das Nationalteam spielen durfte, dann habe das für
einen islamischen, schwarzen Passdeutschen erst recht zu gelten. Die Reflexion der
rassistischen Formatierung als Grund für den breiten reaktionären Wunsch,
Rüdiger national zu entfernen, wird mit dem Effenberg-Vergleich, trotz offensichtlicher
Unvergleichbarkeit in der Sache, im Ansatz erstickt. Rudi Völler und der DFB
haben hingegen angemessen reagiert.
Bedarf der Text des Wahlprogramms noch einer
Interpretation der nur scheinbar harmlosen Verwendung des Begriffs Volk, um
völkischen Ausschluss, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit der AfD bei
Zugewanderten und in Deutschland Geborenen mit Migrationshintergrund prägnant
zu belegen, so liegt ihr völkisch-rassistischer Umgang mit Sportlern offen
zutage.
Entsprechend der „Sportpolitischen Thesen“ der AfD aus
dem Jahr 2020 dient der Sport der „Gesundheit des ganzen Volkes“, dem
„Wohlbefinden des Volkes“, der „Förderung der Volksgesundheit“, der
„Identitätsstiftung im ganzen Volk“ und ist „tief im Volk verankert“. Meine
Güte, geht’s noch, möchte man sagen! So beseelt von körperlicher Ertüchtigung haben
zuletzt die Nazis das Volk beschworen. Wo ist nur das Individuum geblieben? Adressiert
wird das Fremde ausgrenzende völkische Kollektiv, wie es im Wahlprogramm der
AFD als Basis angelegt ist, für dessen Zugehörigkeit Boateng und Rüdiger als
Staatsbürger ohne echte Volkszugehörigkeit nicht ausreichend ausgestattet sind.
Die grandiosen 1100 Seiten des Gutachtens des
Verfassungsschutzes zur rechtsextremistischen Einstufung der AFD bringen jede
Menge Beispiele für ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis dieser
Partei ans Licht (S.110ff.), die unterm Strich das hier Ausgeführte im
Grundsatz nur bestätigen. Allein die Fülle der Beispiele von einzelnen führenden
Vertretern der Partei müsste als Beweis ausreichen, um der Partei in ihrer
Gesamtheit als Organisation gerichtlich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bescheinigen.
Auf der Basis dieser Überlegungen und Erläuterungen kann
nun die Frage des Jugendlichen beantwortet werden:
Wieso wählen potenzielle Opfer einer solchen
politischen Fundierung die AfD, treten in diese Partei ein und streben auch
noch ein Mandat für sie an?
Verstehen sie diese Fundierung nicht? Fühlen sie sich nicht gemeint? Rechnen sie nicht mit einer Verschärfung dieser
völkischen Fundierung, die dann auch sie beträfe? Meinen sie schon so stark und tief mit dem Volk
verwachsen zu sein, dass sie es geschafft haben dazuzugehören? Halten sie es für strategisch klug, die aktuelle Einwanderung
auf der Basis der AfD-Ideologie zu bekämpfen, um nicht selbst mit ihrer
Volksfremdheit aus dem Schatten ins Licht gerissen zu werden? Ist ein islamischer Araber mit deutschem Pass im Blick
eines aus Albanien kommenden Passdeutschen in der völkischen Hierarchie fremder
im Land als er selbst, und der pass-deutsche Albaner für einen aus Polen
Zugewanderten noch einmal völkisch ausgegrenzter?
Die Fragen so zu stellen, heißt die Antwort schon zu
haben. Allein aus dem vernünftigen Prinzip des Grundgesetzes heraus dürfte kein
Deutscher mit Einwanderungsgeschichte der AfD, auch nur nahetreten. Wenn ihnen
aus Mangel an Ordnung und Sicherheit aus verständlichen Gründen an deren
Stärkung gelegen ist, sollten sie ein Engagement bei Parteien ins Auge fassen,
die Menschenrechte und Bürgerrechte verfassungspatriotisch als Einheit
begreifen. Wenn ein aus
der Türkei gekommener Staatsbürger Deutschland als seine Heimat empfindet und
die empfundene Zugehörigkeit über seine Leistung definiert, was passiert, wenn
dieses Selbstbild wegen des Aussehens und des islamischen Glaubens nicht
gewürdigt wird und Vorurteile das Fremdbild durchs Volk der AfD bestimmen? Wenn ein
eingebürgerter Deutscher aus der Türkei die dort grassierende Angst vor
arabischer Überfremdung auf Deutschland überträgt und deshalb AfD wählt, wird
ihm das aus der Sicht des Volkes der AfD im Ernstfall für seine Anerkennung als
Deutscher etwas nützen? Ist es der bedrohliche
Mangel an Wohnraum und die Diskriminierung der schon länger eingebürgerten
Einwanderer auf dem durch Neubürger noch enger werdenden Immobilienmarkt, die
eine AfD-Wahl oder -Mitgliedschaft motivieren? Wird es
eingewanderten Staatsbürgern helfen, zur Betonung der eigenen gelungenen
Integration AfD zu wählen, um sich von den neuen Migranten abzusetzen, durch die
sie ihren erarbeiteten Status bedroht sehen?
Alle Motive der
Identifikation mit der AfD von zugewanderten Staatsbürgern können im Zweifel
bei einer Ermächtigung der AfD an der irrationalen, mythischen und
willkürlichen Definitionsmacht dieser Partei, wer überhaupt zum deutschen Volk
gehört, zerschellen. Die einzige echte Garantie für ihre Anerkennung als
Deutsche bietet die rationale und für alle gleiche Kategorie des Staatsbürgers
als oberste Bestimmung des Deutschen, also der Verfassungspatriotismus und die
Bekämpfung derer, die ihn für die demokratische Konstitution des Landes in
Frage stellen. Deutsche Werte und Leitkultur sind Schimären der AFD zur
Bestimmung des Volkes. Ordentliches Benehmen, fleißiges Arbeiten, freundliche
Kindererziehung und willkommene Einbindung reichen aus. Der Rest ergibt sich.
Ansonsten müssen, den Gesetzen entsprechend und bei Bedarf, starke Kräfte für
Ordnung und Sicherheit auf den Plan treten.
Für den
fragenden Jugendlichen im Klartext: die AfD träumt von einem deutschen Volk zu
Lasten von Fremden, deren Fremdheit sie nach Gutdünken festlegt. Sie behauptet
den Anspruch, per Leitkultur genauer bestimmen zu können, wer dazu gehört und
wer nicht. Sie wird bei Erreichen eigener Macht willkürlich Unterscheidungskriterien
und Ausschlussgründe entwickeln können, um andere Menschen aus dem gemeinsamen
Boot zu stoßen. Das Ticket fürs Boot, der deutsche Pass, könnte mit diesem
Vorgehen bei markierten Außenseitern seine allgemeine Gültigkeit verlieren:
Remigration! Weil Deutsche mit Migrationshintergrund diesen Zusammenhang nicht
in letzter Konsequenz zu Ende denken und berücksichtigen, sondern glauben, längst
zum Volk zu gehören oder nicht gemeint zu sein, teilen sie den Geist der AfD. Dabei
gehören für die AfD, wie dargelegt, selbst Grüne schon nicht mehr zum Volk.
„Morgen kann
eine andere Gruppe drankommen als die Juden, etwa die Alten, die ja im Dritten
Reich gerade eben noch verschont wurden, oder die Intellektuellen, oder einfach
abweichende Gruppen.“, stellte Theodor W. Adorno 1966 in seinem Radiovortrag
„Erziehung nach Auschwitz“ fest, und Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD)
konstatiert für die Gegenwart: „Mittlerweile ist nach meiner Auffassung die
gesamte AfD eine völkische Bestrebung, die Menschen in Wertigkeiten unterteilt.
Und da geht es um die Menschenwürde, deren Missachtung eine zentrale
Voraussetzung für ein Parteiverbot ist. Die Unterscheidung deutscher
Staatsbürger in solche erster und zweiter Klasse, in Passdeutsche mit
Migrationshintergrund und Biodeutsche zeugt von völkischem Gedankengut.“ (Georg
Maier, Ich sehe reichlich aggressives Bestreben in der AfD, Interview FAZ,
18.5.25)
Peter
Müller, ehemaliger CDU-Ministerpräsident des Saarlandes und bis 2023 Richter am
Bundesverfassungsgericht sieht anlässlich der Frage, „Kann die AfD verboten
werden?“ juristisch eiertanzend die Sache so: „Eine bestimmte
staatsangehörigkeitsrechtliche Konzeption zu vertreten, heißt noch nicht, dass
ich einen ethnischen Volksbegriff habe. Ein Verstoß gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung liegt erst dann vor, wenn ich aus
dieser Definition eine willkürliche Benachteiligung ableite.“ (DIE ZEIT,
20-2025-15.05, S. 11)
Der Nachweis der Verankerung
einer willkürlichen Benachteiligung von Staatsbürgern durch den implizit im
Wahlprogramm der AfD angelegten ethnischen Volksbegriff ist erbracht
und wird im Gutachten des BfV durch zahllose Äußerungen und performative
Positionierungen einzelner, führender Mandatsträger explizit für die gesamte Partei bestätigt.